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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Schindler Transporte e.U.

(Auftragnehmer = AN / Auftraggeber = AG)

Standort:

Christian Schindler Transporte e.U.
Getreidegasse 23
2230 Gänserndorf

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers (AN), insbesondere Transporte bis 3,5t, Übersiedlungen, Räumungen, Entrümpelungen, Garten- und Entsorgungsarbeiten, Montagen/Demontagen, Verpackungsleistungen sowie Tragearbeiten. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) sind ausgeschlossen.

 

§ 2 Leistungen des AN

Der AN führt alle Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach bestem Wissen aus. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

§ 3 Auftrag & Kommunikation

Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen AN und AG zustande. Absprachen mit Fahrern oder Hilfspersonal sind nur gültig, wenn der AN sie ausdrücklich bestätigt.

§ 4 Abholung & Zustellung

Die Zustellung gilt als erfolgt, sobald das Transportgut bis zur Haustüre der Zieladresse bereitgestellt wurde.
Weitertragungen (Wohnungen, Keller, Dachböden, Gärten usw.) sind Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet. Ist der Empfänger nicht erreichbar oder wird die Übernahme verweigert, kann der AN das Transportgut auf Kosten des AG zurücktransportieren oder einlagern.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers (AG)

Der AG informiert den AN vollständig und wahrheitsgemäß über:

  • Art, Zustand und Verpackung des Transportgutes

  • Gewicht, Maße und besondere Eigenschaften

  • empfindliche oder wertvolle Gegenstände

  • Gefahrenstellen oder Einschränkungen am Einsatzort

  • Aufzugssituation oder besondere Wege (enge Stiegen, lange Wege, Hindernisse)

Nicht deklarierte Wertgegenstände, Geld oder Gefahrgut können vom AN zurückgewiesen werden.

 

§ 6 Verpackung

Der AG ist für eine transportsichere Verpackung verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung des AN vereinbart wurde.
Schäden aufgrund unzureichender Verpackung fallen nicht in die Haftung des AN. Auf Wunsch bietet der AN einen  Verpackungsservice gegen Aufpreis an.

 

§ 7 Zusatzleistungen & Tragen

Folgende Zusatzleistungen können pauschal oder nach Zeitaufwand verrechnet werden:

  • Tragen über Stockwerke

  • Tragen über lange Wege (> 20 m)

  • Tragen ohne funktionierenden Aufzug

  • Montagen und Demontagen

  • Reinigungsarbeiten

  • Verpackungsservice

  • Garten- und Abbauarbeiten

  • Transport sperriger oder besonders schwerer Gegenstände

 

Der AN kann die Durchführung verweigern, wenn Sicherheit oder Gesundheit gefährdet wären.

 

§ 8 Aufzüge, Sperrigkeit & Mehrkosten

(1) Defekte oder ungeeignete Aufzüge

Ist der Aufzug nicht verfügbar, zu klein oder defekt, entstehen Mehrkosten für das Stockwerk- bzw. Stufentragen, die nach Zeitaufwand berechnet werden.

(2) Sperrige oder schwere Gegenstände

Kann ein Gegenstand nur unter Mehraufwand (Spezialträger, Demontage, Kippen, Fenster-/Balkontransport) bewegt werden, wird der zusätzliche Aufwand gesondert verrechnet. Der AN darf die Mitnahme verweigern, wenn ein Transport ohne Spezialgeräte nicht sicher möglich ist.

(3) Unerwartete Hindernisse vor Ort

Unangemeldete Engstellen, unbefahrbare Zufahrten, fehlender Zugang oder nicht vorbereitete Räumlichkeiten führen zu Mehrkosten nach Zeitaufwand.

 

§ 9 Lieferzeiten

Alle Ankunfts- und Lieferzeiten sind Richtwerte.
Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Wetter, Staus, Behördenkontrollen oder anderen externen Umständen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wartezeiten, die durch den AG entstehen, werden nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

 

§ 10 Stornierung

Für Stornierungen gelten folgende Pauschalen:

  • bis 48 Stunden vor Termin: kostenlos

  • 48–24 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Preises

  • weniger als 24 Stunden oder Nichtantreffen am Einsatzort: 100 %

 

Wurde der Einsatz bereits angefahren, sind die vollen Kosten zu bezahlen.

 

§ 11 Räumungen & Entsorgung

Bei Entsorgungsaufträgen:

  • Entsorgungsgebühren werden separat verrechnet

  • Problemstoffe können abgelehnt werden

  • Falschsortierungen werden gemäß Gebührenordnung nachbelastet

  • Der AN kann Gegenstände im Auftrag des AG an karitative Einrichtungen übergeben

 

§ 12 Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung in bar oder per Überweisung. Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen ab Fälligkeit.

 

§ 13 Haftung & Haftungsbegrenzung

Der AN haftet im gesetzlichen Rahmen für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen.

(1) Haftungsbegrenzung pro Möbelmeter

Die Haftung beträgt maximal EUR 200,– pro begonnenem Möbelmeter des beschädigten Transportgutes. Angefangene Meter werden aufgerundet.

(2) Maximalhaftung pro Auftrag

Unabhängig vom Gesamtvolumen ist die Haftung des AN auf EUR 1.000,– pro Auftrag begrenzt. 

(3) Option auf höhere Absicherung

Wünscht der AG eine höhere Deckung, ist vor Transportbeginn eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Der AN weist den AG auf diese Möglichkeit hin.

(4) Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht für:

  • unzureichend verpackte Gegenstände

  • Vorschäden

  • normale Gebrauchsspuren beim Tragen

  • Schäden durch bauliche Gegebenheiten (enge Stiegen, Geländer, Zugänge, fehlende Aufzüge)

  • nicht deklarierte Wertgegenstände, Geld oder Schmuck

  • sehr alte, instabile oder vorgeschädigte Möbel

(5) Konsumentenschutz

Diese Haftungsbegrenzung gilt gegenüber Konsumenten nur insoweit, als gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

§ 14 Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung.

 

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des AN, 2230 Gänserndorf. 

 

§ 16 – Gütliche Einigung

AN und AG sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zunächst einvernehmlich und außergerichtlich zu klären.

 

§ 17 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN.

 


 

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